Durch tragische Umstände muss Nelly Hunziker (88) seit Monaten im Altersheim ohne persönliche Gegenstände ausharren. Bekannte dürfen nicht einmal Kleider aus ihrer Wohnung holen. Die Behörden schieben sich die Schuld dafür gegenseitig zu.
Update! Hunziker darf nun wieder in ihre Wohnung.
Nelly Hunziker (88) sitzt in ihrem Rollstuhl vor dem städtischen Betagtenzentrum Rosenberg und seufzt. «Ich weiss doch nicht, was ich tun soll.» Nach einem Sturz musste sie sich in Spitalbehandlung begeben. Ende April kam sie vom Spital ins Betagtenzentrum. Zuerst hatte sie ein Ferienbett, inzwischen hat sie fest ein Zimmer bezogen. Davor wohnte sie über 20 Jahre lang in einer Wohnung der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (ABL) im Tribschenquartier. Ob sie wieder in diese zurückkehren kann, ist derzeit ungewiss.
In dieser Wohnung befinden sich noch immer praktisch all ihre Habseligkeiten: Kleider, Schmuck, Bargeld, persönliche Gegenstände und Lebensmittel. Sie konnte durch den spontanen und nötig gewordenen Umzug ins Heim nur das Nötigste mitnehmen. In ihre Wohnung kann Hunziker nicht. Den Wohnungsschlüssel hat die verwitwete Frau bei ihrem Umzug in das Betagtenzentrum ihrem einzigen Sohn gegeben, da sie den Schlüssel nicht mit ins Altersheim nehmen wollte. Dann aber verstarb ihr Sohn Anfang Mai mit 60 Jahren völlig unerwartet.
Zehn Mal bei der Kesb angerufen
Das Teilungsamt der Stadt Luzern wurde daraufhin in den Fall involviert. Dieses ist zuständig für die Abwicklung der Erbschaft. Der Wohnungsschlüssel von Nelly Hunziker, der sich in der Wohnung ihres Sohnes befunden hatte, kam deshalb zum Teilungsamt. Roland Christen, stellvertretender Abteilungsleiter des städtischen Teilungsamtes, sagt: «Die Polizei hat uns einen Hinweis gegeben, dass die Frau gesundheitliche und körperliche Probleme habe.» Diesen Hinweis habe das Teilungsamt daraufhin an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) weitergeleitet. Diese geht den Hinweisen nach und klärt ab, ob ein Beistand einzusetzen ist. Der Beistand könnte die Rechte der Frau wahrnehmen.
Bis heute hat Nelly Hunziker ihren eigenen Wohnungsschlüssel nicht mehr gesehen. Dabei hatten zwei Bekannte versucht, den Wohnungsschlüssel zu erhalten. Eine davon ist Martha Wey (78). «Wir wollten ihr helfen. Es sollte doch einfach möglich sein, dass sie ihren eigenen Wohnungsschlüssel wieder erhält.» Dabei hätten sie sich als Erstes beim Vermieter ABL gemeldet, sagt Wey. «Da hiess es, dass sie keine Wohnungsschlüssel zu ihren Wohnungen hätten.» Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt die Baugenossenschaft ABL, dass sie keine Schlüssel hat. Daraufhin hat sich Martha Wey an die Kesb gewandt. «Wir haben insgesamt über zehn Mal angerufen», sagt Martha Wey. Dabei habe die Kesb jeweils keine Auskunft zum Fall gegeben. Es hiess einzig, bei Nelly Hunziker würde sich jemand von der Behörde melden. Auf die Nachfrage zum Schlüssel wurde nicht eingegangen. «Es ist eine Unverschämtheit, wie Nelly von den Behörden behandelt wird», sagt Wey. «Warum die Kesb sich so lange nicht gemeldet hat und sie nicht informiert hat, ist mir schleierhaft.»
Erst in der letzten Woche fand ein Treffen mit einem Kesb-Mitarbeiter und Nelly Hunziker statt. Dabei ging es darum, ob die 88-Jährige selbstständig das Nachlassverfahren regeln könne oder einen Beistand brauche. Das Thema Wohnungsschlüssel sei dabei hingegen nicht behandelt worden.
Teilungsamt hat den Schlüssel
Betreffend Wohnungsschlüssel fragte Martha Wey letzte Woche erneut bei der Kesb nach, worauf es erstmals hiess, dass der Schlüssel im Besitz des Teilungsamtes sei. Daraufhin hat Wey dort angefragt. Warum wurde der Schlüssel dann nicht ausgehändigt? Roland Christen vom Teilungsamt bestätigt, dass Wey angerufen habe. «Sie wollte aus der Wohnung von Frau Hunziker persönliche Effekten für diese holen.» Die zuständige Fachbearbeiterin des Teilungsamtes habe erklärt, dass sie dazu eine Vollmacht benötige. «Eine Vollmacht wurde nie eingereicht, und es hat sich auch niemand mehr bei ihr gemeldet», sagt Roland Christen dazu. Dem widerspricht Wey vehement. «Uns wurde von der Kesb erst nach mehrmaligem Nachfragen überhaupt mitgeteilt, dass der Schlüssel beim Teilungsamt ist.» Daraufhin habe sie sich sogleich beim Teilungsamt gemeldet. Wey: «Es hiess, sie könnten mir den Schlüssel nicht aushändigen, da die zuständige Person in den Ferien sei.»
Ebenfalls hat der Vermieter ABL beim Teilungsamt eine Anfrage gestellt, so Christen. Die Baugenossenschaft wurde aktiv, da es in der Wohnung gestunken haben soll. Kammerjäger haben deshalb in der letzten Woche die Wohnung gesäubert. «Es ist doch unfair, dass Kammerjäger in die Wohnung dürfen, aber die Wertsachen von Nelly von uns nicht geholt werden dürfen», sagt Wey dazu. Alle drei Tage müssten die Kleider von Nelly Hunziker gewaschen werden. «Es sind teilweise auch total unpassende Kleider dabei», sagt Wey weiter. «Gerade Sommerkleider fehlen zum Beispiel.»
Nelly Hunziker ergänzt, dass sie gerne persönliche Gegenstände bei sich hätte: «Meine Fotoalben und mein Schmuck bei mir zu haben, wäre schön», sagt sie. Ausserdem wünscht sich Hunziker eine alte Kommode aus ihrer Wohnung. Die Kesb wollte diese Woche auf Anfrage unserer Zeitung keine Stellung nehmen. Gestern meldete sich Melchior Bendel von der städtischen Kommunikationsstelle. Er sagt: «Von der Kesb hat nie etwas dagegen gesprochen, dass die Frau in ihre eigene Wohnung kann.» Das Teilungsamt entscheide, wem der Schlüssel ausgehändigt werden dürfe. «Grundsätzlich können sich Personen, die nicht mehr in ihre eigene Wohnung gelangen, bei der Liegenschaftsverwaltung oder bei einem Schlüsseldienst melden», sagt Bendel weiter. «Diese Möglichkeit hat jederzeit bestanden.» Die Kesb habe eine Anfrage von einer Bekannten der Frau erhalten, wie sie an den Schlüssel gelangen könne. Sie habe die Frau daraufhin an die Liegenschaftsverwaltung verwiesen. Auch hier ist Wey anderer Meinung. «Das wurde uns nie so mitgeteilt», sagt sie. «Die Behörden spielen sich in dieser Geschichte den Ball immer wieder gegenseitig zu.»
Wo genau die Verantwortung dafür liegt, dass Nelly Hunziker nach drei Monaten noch immer nicht an ihre persönlichen Gegenstände kann, ist nicht restlos geklärt. Für die 88-jährige Frau ist es indes eine leidige Geschichte. Sie fühlt sich im Stich gelassen: «Ich habe keine Rechte mehr.»
Publiziert in der Neuen Luzerner Zeitung am 30. Juli 2015.